Serviceangebote auf der Linie RE 5 (RRX)

Auf der Linie RE 5 (RRX) sind die RRX-Fahrzeuge zwischen Wesel und Koblenz unterwegs. Der Betreiber der Linie RE 5 (RRX), National Express, bietet den Pendlern unterschiedliche Serviceleistungen.

Haltepunkte auf der Linie RE 5 (RRX)

  • Wesel
  • Friedrichsfeld
  • Voerde
  • Dinslaken
  • Oberhausen-Holten
  • Oberhausen-Sterkrade
  • Oberhausen HBF
  • Duisburg HBF
  • Düsseldorf Flughafen
  • Düsseldorf HBF
  • Düsseldorf-Benrath
  • Leverkusen Mitte
  • Köln-Mülheim
  • Köln Messe/Deutz
  • Köln HBF
  • Köln Süd
  • Brühl
  • Bonn HBF
  • Bonn UN Campus
  • Bonn Bad-Godesberg
  • Remagen
  • Sinzig (Rhein)
  • Andernach
  • Koblenz-Stadtmitte
  • Koblenz HBF

Möchten Sie Ihre Fahrt mit der Linie RE 5 (RRX) planen? Wir zeigen Ihnen, wo Sie die passenden Verbindungen finden. Die Verkehrsverbünde und National Express liefern rund um die Uhr die passende Fahrplanauskunft auf ihren Websites oder über ihre Apps.

Bei Fahrten in NRW über einen Tarifraum hinaus gelten die Tickets des NRW-Tarifs.
Informationen zum NRW-Tarif gibt es hier: NRW-Tarif

Bei Fahrten über die Landesgrenze von NRW hinaus gilt der Tarif der DB.

Bitte kaufen und entwerten Sie Ihr Ticket, bevor Sie den Zug betreten, da sonst ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zu zahlen ist.

Informationen erhalten Sie zudem in allen Kundencentern.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Schlauen Nummer für Bus und Bahn in NRW 01806 50 40 30* sowie für Rheinland-Pfalz über die VRM-Hotline: 0800 598 69 86.**

* Ein Anruf kostet 20 Cent pro Verbindung aus dem deutschen Festnetz und maximal 60 Cent pro Verbindung via Mobilfunk. Die Nummer ist jederzeit erreichbar.

** Der Anruf ist gebührenfrei, erreichbar täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.

Die Linie RE 5 (RRX) fährt durch verschiedene Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften.

Im RE 5 (RRX) gelten die Tarife des VRR (Wesel bis Düsseldorf-Benrath) sowie des VRS (Leverkusen Mitte bis Bonn-Bad Godesberg). Bei Fahrten zwischen Remagen und Koblenz gilt der Tarif des VRM. Zwischen Bonn Bad-Godesberg und Bad Breisig gilt im Übergangsverkehr der VRS-Tarif. Bei Fahrten zwischen den Tarifräumen VRR und VRS gelten spezielle Übergangsregelungen oder die Tickets des NRW-Tarifs.

Bei Fahrten über die Landesgrenze von NRW hinaus bis nach Koblenz gilt der Tarif der DB.

Informationen zum Ticketkauf finden Sie bei den jeweiligen Verkehrsverbünden oder bei National Express:

Bei Fahrten in NRW über einen Tarifraum hinaus gelten die Tickets des NRW-Tarifs.
Informationen zum NRW-Tarif gibt es hier: NRW-Tarif

Bei Fahrten über die Landesgrenze von NRW hinaus gilt der Tarif der DB.

Bitte kaufen und entwerten Sie Ihr Ticket, bevor Sie den Zug betreten, da sonst ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zu zahlen ist.

Informationen erhalten Sie zudem in allen Kundencentern.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Schlauen Nummer für Bus und Bahn in NRW 01806 50 40 30* sowie für Rheinland-Pfalz über die VRM-Hotline: 0800 598 69 86.**

* Ein Anruf kostet 20 Cent pro Verbindung aus dem deutschen Festnetz und maximal 60 Cent pro Verbindung via Mobilfunk. Die Nummer ist jederzeit erreichbar.

** Der Anruf ist gebührenfrei, erreichbar täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.

In allen Fahrzeugen auf der Linie RE 5 (RRX) gibt es Mehrzweckbereiche, die speziell auf die Belange von Pendlern mit Fahrrädern oder Kinderwagen ausgerichtet sind. Pro Fahrzeug finden bis zu 18 Fahrräder Platz.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beförderung von Kinderwagen jederzeit Vorrang hat.

In Rheinland-Pfalz ist die Fahrradmitnahme im SPNV an allen Wochentagen ab 09:00 Uhr und an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig kostenlos möglich.

Weitere Informationen zur Fahrradmitnahme entnehmen Sie bitte den Beförderungsbedingungen.

Schnell ist es passiert: Schirm, Handy oder Tasche sind beim Ausstieg im Zug liegengeblieben.

Entdeckt ein aufmerksamer Fahrgast oder Servicemitarbeiter Ihre persönlichen Gegenstände, besteht eine gute Chance, diese in einem Fundbüro zurückzubekommen. Wenn Sie etwas in einem Zug der Linie RE 5 (RRX) verloren haben, wenden Sie sich bitte an den Fundservice der Deutschen Bahn.

Ein barrierefreier Einstieg, ein großes Sitzplatzangebot sowie viel Platz für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder garantieren bequemes und komfortables Fahren.

Bei mobilitätseingeschränkten Personen ist das Zugbegleitpersonal selbstverständlich beim individuellen Ein- und Aussteigen behilflich.

Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Personen in den RRX-Fahrzeugen erfolgt nach der jeweiligen Fassung des Sozialgesetzbuches (SGB) Neuntes Buch (IX) §§ 145 ff. Damit ändert sich nichts im Vergleich zum bisherigen Regionalverkehr auf der Schiene.

Weitere Informationen zum Mobilitätsservice der DB in den großen Bahnhöfen erhalten Sie hier:
Mobilitätsservice der Deutschen Bahn

Im RE 5 (RRX) gelten die Tarif- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde und -gemeinschaften innerhalb ihres jeweiligen Geltungsbereichs.

Die Beförderungsbedingungen für Nordrhein Westfalen:
Beförderungsbedingungen NRW

Die Beförderungsbedingungen für Rheinland-Pfalz:
Im Binnenverkehr zwischen Remagen und Koblenz gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel (VRM). Zwischen dem VRS-Kerngebiet und dem Landkreis Ahrweiler gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS).

Regelungen für Nordrhein-Westfalen

Auf Busse und Bahnen in Nordrhein-Westfalen ist Verlass. Bei Verspätungen oder Ausfällen können Fahrgäste seit Anfang 2010 die Mobilitätsgarantie NRW nutzen, die sich auf alle Verbundtarife in NRW und den NRW-Tarif bezieht.

Das bedeutet: Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), dem Taxi oder einem Sharing-Angebot fahren. Für die Nutzung des Fernverkehrszugs ist der Kauf eines Tickets erforderlich. Die Kosten werden gegen Vorlage des Fernverkehrstickets bzw. einer Taxiquittung erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi oder Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 60 Euro. Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen:

Mehr Informationen

Ziel ist es, Sie immer sicher und pünktlich an Ihr Ziel zu bringen. Leider können wir Verspätungen und Zugausfälle nicht immer ganz vermeiden. Seit dem 29. Juli 2009 gelten in diesen Fällen erweiterte Rechte wie Entschädigungen oder Erstattungen.

Weitere Informationen