Infrastruktur

 

Fahrplanauskunft

 

 

Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege und Serviceeinrichtungen gemäß §19 ERegG

gültig ab 11.05.2022


Für die Nutzung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur am Standort Hamm gelten die Entgelte aus der aktuell gültigen Entgeltliste (Anlage 1 zu den NBS-BT).

Die Anlage 1 zu den NBS-BT findet Anwendung unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die BNetzA. Die Entgelte gemäß Anlage 1 zu den NBS-BT können daher auch kurzfristig angepasst werden.

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